Direkt zum Seiteninhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

I. Geltungsbereich

Alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir widersprechen ausdrücklich etwaige entgegenstehende abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unsere Kunden. Diese gelangen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns zur Anwendung.

II. Lieferungen und Leistungen

1.   Liefertermine und –fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Vereinbarung und Bestätigung durch uns.

2.   Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestätigung durch uns, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Liefergegenstände dem Kunden zur Abholung zur Verfügung gestellt bzw. dies angezeigt haben.

3.   Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Umständen nicht zu beeinflussender unvorhersehbarer Ereignisse und Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, soweit deren Eintritt nicht vorhersehbar sind und nicht von uns verschuldet worden sind und soweit derartige Hindernisse die Ablieferung erheblich beeinflusst haben.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind unsererseits dem Kunden baldmöglichst mitzuteilen. Kommt es zu Verschiebungen der Fertigstellung im Zusammenhang mit vom Kunden nachträglich vorgenommener Veränderungen des Auftrages, geht diese Verzögerung zu dessen Lasten.

4.   Grundsätzlich erfolgt die Auslieferung durch Abholung im Werk.
Der Kunde hat die Lieferung auf etwaige Schäden oder Mängel hin zu untersuchen.

5.   Erfolgt eine Versendung an eine von Kunden genannte Anschrift, erfolgt dies auf seine Kosten und sein Risiko.
Wir tragen das Transport- und Versendungsrisiko nicht.

6.   Bei einer auf Kundenwunsch durchzuführenden oder vermittelten Lieferung, obliegt das Abladen dem Kunden bzw. dem von diesem benannten Empfänger. Bei der Lieferung werden befahrbare Transportwege vorausgesetzt und sind vom Kunden sicherzustellen. Etwaige durch fehlende oder unzureichende Transportwege eintretende Verzögerungen gehen zu Lasten und auf Kosten des Kunden. Verlässt das Transportfahrzeug auf Weisung des Kunden oder Empfängers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Kunde für hierbei entstehende Schäden. Das Abladen hat durch den Kunden oder Empfänger unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Wartezeiten werden berechnet. Ist das Abladen aus von uns nicht zu verantwortenden Umständen nicht möglich, bestimmt der Empfänger, war mit der Lieferung zu geschehen hat.
Bei Übernahme, Abladung der Ware ist diese auf etwaige Schäden oder Mängel hin zu untersuchen.
III. Gefahrübergang

1.   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der Übergabe an den Kunden und bei vereinbarter Lieferung mit Verladen bzw. Übergabe an einen Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2.   Der Übergabe im vorstehenden Sinne steht es gleich, wenn sich der Kunde in Verzug mit der Abnahme befindet.

IV. Preise

1.   Unsere Preise gelten – mangels anderweitiger Vereinbarung – netto ab Werk, ausschließlich Verladung, Verpackung und etwaiger Lieferung.

2.   Sollte zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist eine Zeitspanne von mehr als drei Monaten liegen, so behalten wir uns eine angemessene Preiserhöhung vor, soweit nach dem Vertragsschluss eine Erhöhung der Herstellungskosten durch Steigerung der Tariflöhne,
der Materialpreise oder sonstiger mit der Vertragsausführung verbundener Kosten entsteht. Sollten derartige Änderungen eintreten, werden wir den Kunden hierüber gesondert informieren.

V. Eigentumsvorbehalt

1.   Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Der Eigentumsvorbehalt besteht bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

2.   Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3.   Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die gelieferte Ware, etwa im Fall einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

4.   Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung seiner sonstigen vertraglichen Pflichten, insbes. auch der Pflichten nach Ziff. 1 – 3 dieser Bestimmung, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.   Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits alle Forderungen hieraus an uns in Höhe des noch nicht ausgeglichenen Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Auch nach dieser Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Ansonsten sind wir zu Offenlegung der Abtretung befugt.

6.   Die Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen.
Erfolgt eine Verarbeitung oder Verbindung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an den neuen Sachen das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen Gegenständen. Gleiches gilt, wenn die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

7.   Für den Fall der Beschädigung oder sonstigen Beeinträchtigung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren tritt der Auftraggeber die ihm gegen eine etwaige Versicherung zustehenden Ersatzforderungen bereits jetzt – im Voraus – an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.

VI. Gewährleistung

1.   Bei der Beurteilung der Mangelfreiheit von uns gelieferter Ware ist immer zu berücksichtigen, dass es sich um Natursteinprodukte handelt, die als Naturprodukt immer Eigenheiten aufweisen können, die nicht zu beeinflussen sind. Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Natursteins.
Derartige Muster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Für die in Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen usw. ferner für Naturfehler wird keine Haftung übernommen und stellen keinen Mangel dar. Hierin liegt auch keinerlei Wertminderung des Natursteins. Unsere Empfehlungen und Ratschläge hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeit und Behandlung der Ware geben wir nach bestem Wissen und Erfahrung. Bei der Verschiedenartigkeit der Verarbeitung und den Ansprüchen in der Verarbeitung, die wir von uns aus nicht bis in einzelne übersehen können, können wir für unsere Empfehlungen und Ratschläge keinerlei Gewähr übernehmen.

2.   Für Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte dies fehlschlagen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3.   Als berechtigte Mängelbeanstandungen kommen grundsätzlich nur solche in Betracht, die bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren. Für Materialfehler an Gegenständen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, übernehmen wir keine Haftung.
Ist der Kunde Verbraucher, greifen zu dessen Gunsten die gesetzlichen Beweislastregeln.

4.   Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Nutzung, nachlässige Behandlung insbesondere übermäßige Beanspruchung und / oder Reinigung entstanden sind.

5.   Soweit auf den Vertrag das Handelsgesetzbuch anzuwenden ist, gelten für den Kunden die Pflichten zur Untersuchung und rechtzeitigen Mangelrüge nach §§ 377 ff. HGB. Auch bezüglich versteckter Mängel gilt unverzügliche Rügeverpflichtung nach deren Erkennen.

6.   Garantien im Rechtssinne übernehmen wird nicht.

VII. Haftung

1.   Wir begrenzen unsere Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für uns etwaig treffende Haftung und Verantwortlichkeit für Dritte und insbesondere auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

2.   Vorstehende Haftungsbegrenzung bleibt für Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen sowie für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberücksichtigt.

VIII. Nebenabreden

Nebenabreden und sonstige Zusagen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beiderseitige Verpflichtungen aus allen Verträgen ist unser Geschäftssitz.

X. Gerichtsstand

Gerichtsstand im Rahmen des gesetzlich zulässigen ist für beide Vertrags-parteien unser Geschäftssitz. Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsbeziehungen sind damit vor dem AG Wipperfürth bzw. dem LG Köln in erster Instanz zu führen.

XI. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, werden hiervon die übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. In diesem Fall ist die nichtige oder nichtig gewordenen Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

Zurück zum Seiteninhalt